Jeder kennt das, wenn er im Internet einen Arzt oder eine Apotheke sucht. Neben den Einträgen finden sich Bewertungen. Je nach Plattform oder Webseite ist die Gestaltung ziemlich unterschiedlich. Aber wie kommen diese dorthin?
Wie arbeiten Bewertungsportale?
Da muss zunächst zwischen Portalen unterschieden werden, worauf Benutzer Bewertungen hinterlassen können und solchen, die von Vereinen, Organisationen oder Betrieben erstellt werden, die Vergleiche und Tests durchführen. Zu Letzteren zählen zum Beispiel Stiftung Warentest oder der ADAC mit seinen Crash-Tests.
Stiftung Warentests sowie diverse Testfirmen kaufen bestimmte Produkte und testen diese. Danach werden jährliche Testberichte veröffentlicht. Viele dieser Bewertungen gelten als Qualitätsmerkmal. Der ADAC führt regelmäßig Tests mit Kindersitzen oder Fahrzeugen durch und veröffentlicht dann die Ergebnisse in der Mitgliederzeitschrift sowie auf der Webseite. Die Crash-Tests zum Beispiel sind legendär, da hierbei getestet wurde, wie viel die Karosserie der einzelnen Fahrzeuge aushält und was mit den Menschen im Fahrzeug bei einem Zusammenstoß passiert.
Darüber hinaus gibt es Seiten wie DocFinder. Auf diesen Portalen finden Patienten Ärzte und können diese bewerten. Online-Apotheken arbeiten ähnlich. Darüber hinaus bietet vor allem der Online-Handel gerne diese Möglichkeit für Kunden an. Diese Referenzen werden von potenziellen Kunden gerne gelesen, bevor sie sich für einen Besuch oder Kauf entscheiden.
Bewertungsportale – das zweischneidige Schwert!
Mittlerweile gibt es einige Klagen von Ärzten, aber auch Beherbergungsbetrieben, die schlechte Online-Bewertungen erhalten hatten. Konsumentenschützer vertreten die Ansicht, dass dies durchaus legitim sei, wenn die Bewertung den Tatsachen entspricht. Die Gegenseite behauptet, das das einer Rufschädigung gleichkommt. Der Gesetzgeber hat sich die Sachlage angesehen und nach der letzten Entscheidung aus 2019/2020 den Konsumentenschützern recht gegeben.
Wie wird bewertet?
Für großen Aufruhr sorgte 2019 die Lehrer-App, mit der die Lehrer von Schülern bewertet werden sollten. Was der Gesetzgeber bemängelte, war, dass die vollen Namen und Adressen der Lehrer aufschienen, die negativ bewertet worden waren. Bei Lehrern ist das ein sehr kritischer Punkt, da es zu Gewaltdelikten gekommen ist.
Auf Bewertungsportalen dürfen Bewertungen nicht diskriminieren oder Unwahrheiten enthalten. Diese Portale bewerten unterschiedlich. Aussagekräftige Bewertungen enthalten die persönliche Betreuung, das fachliche Know-how und die Konflikt-/Problemlösungsfähigkeit. Natürlich kommt es dabei auf die Branche an. Bei einem Beherbergungsbetrieb werden andere Kriterien beurteilt als in einer Arztpraxis. Was auf keinen Fall auf ein Bewertungsportal gestellt werden darf, ist ein grober Fall von Fahrlässigkeit oder Ärgeres. Das ist ein Fall für den Anwalt und die Gerichte.
Handelt es sich um einen seriösen Betrieb, wird dieser eine Lösung für das Problem finden, sich entschuldigen und Wiedergutmachung anbieten. Ein seriöses Bewertungsportal wird den User darauf hinweisen, dass es Richtlinien für die Nutzung gibt. Hält sich jemand nicht daran, wird der Beitrag gelöscht.