Das „Verlagswesen“ umschreibt denjenigen wirtschaftlichen Sektor, welcher sich der Verbreitung von Werken aus den Gebieten der Literatur, Musik, Unterhaltung, Kunst und Wissenschaft verschreibt. Dabei stellt ein Verlag eine Institution dar, welche als Medienunternahmen die jeweiligen Produkte vervielfältigt und verbreitet. Der Vertrieb geschieht entweder durch den Verlag selbst oder durch einen externen Händler (z.B. einen Buchhändeler oder Schreibwarenladen).
Geschichtliche Grundlage
Das Verlagswesen gilt als eine der innovativen Folgen, die die Erfindung des Buchdrucks und dessen Ausbreitung mit sich brachte. Zunächst nur auf das Verlegen von Büchern konzentriert, bildeten sich innerhalb des Verlagswesens im Verlauf einiger Jahrzehnte verschiedene Sparten als Verlagsarten heraus. Vor allem Zeitungs- bzw. Zeitschriftenverlage bildeten nach den Einrichtungen für das Verlegen von Bücher große, namenhafte Unternehmen. Als im Laufe des 19. Jahrhunderts viele Verlage in Deutschland gegründet wurden, wurde eine allgemeine Rechtsgrundlage notwendig, welche 1901 in einem Verlagswesen-Gesetz kodifiziert wurde. Mit der Entwicklung des Internets begannen die Hauptzahl der deutschen Verlagen ihre Werke auch über den elektronischen Handel und damit weltweit zu vertreiben.
Das „Gesetz über das Verlagrecht“ als Rechtsgrundlage
Das Gesetz über das Verlagsrecht (VerlG) wurde am 19. Juni 1901 verabschiedet und zuletzt im März 2002 geändert. Es beinhaltet die Regelung von Aufgabenbereichen, Honoraren, Vertragswesen sowie Rücktrittsrechten des Verfassers eines bestimmten Werkes und die Auswirkungen einer Insolvenz des Verlegers. Der im Verlagsrecht integrierte Verlagsvertrag (§ 1 VerlG) bildet die höchste Rechtsgrundlage zwischen Verfasser und Verlag: In diesem Verlag verpflichtet sich der Verleger bzw. Verlag, das vom Verfasser für die eigene Rechnung überlassene Literatur- oder Tonkunst-Werk zu vervielfältigen und gleichzeitig zu vertreiben.
Dabei bedeutet „eigene Rechnung“, dass der Verlag beim Vertreiben des jeweiligen Werks auf eigenes und unternehmerisches Risiko handelt. Allerdings muss erwähnt werden, dass diese Verlagsgrundlagen ausschließlich und ausdrücklich für Literatur- (also Buch- und Zeitungs-/Zeitschriften-) und Musikverlage gilt. Ergänzend zum Gesetz über das Verlagsrecht werden zusätzliche Bestimmungen über das rechtliche Verhältnis zwischen Verfasser und Verleger im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt.
Verlagsarten innerhalb Deutschlands
Für Text- und Bildmedien sind diejenigen Verlage zuständig, die in die Oberkategorie der „Verlage für Druckerzeignisse, E-Books und Netzpublikationen“ fallen: Hier unterscheidet man zwischen einer Verlagsgruppe und einem reinen Buchverlag. Letztere Kategorie unterteilt sich erneut in den Publikumsverlag, den mittelständischen Buchverlag und den Independent-Verlag. Während sich die Verlagsgruppe bzw. ein Verlagshaus als Zusammenschluss einzelner Buch- und Zeitschriftenverlage auszeichnet, ist der reine Buchverlag ausschließlich auf analoge bzw. elektronische Bücher ausgerichtet.
Der Publikumsverlag ist eine Unterkategorie des Buchverlags und bezieht sich in erster Linie auf die Verbreitung von Bellektristik und erzählenden Sachbüchern. Sie gilt als größte Verlagsgruppe innerhalb des Buchvertriebs. Der Begriff „mittelständiger Buchverlag“ umschreibt kleinere bis mittlere Unternehmen, die Bücher aus den unterschiedlichsten Genres vertreiben. Daneben beschreibt ein Independent-Verlag ein (oftmals noch junges) Unternehmen, welches unsabhängig von publizistisches Konzernen arbeitet.
Neben den Printmedien bieten Verlage auch Raum für das Verbreiten anderer Medien: So existieren in Deutschland unterschiedliche Hörbuchverlage, Filmverleihe, Publisher bzw. Softwareverlage und Spieleverlage.